Kraftwagen mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg odermit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
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Die Ausbildung
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Prüfung
Theorie:
30 Fragen bei Ersterwerb
max. 10 Fehlerpunkte
(bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
20 Fragen bei Erweiterung max. 6 FP
Praxis: 45 Minuten Prüfungszeit Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt, inner- und außerorts,
evtl. Autobahn,
2 von 5 Grundfahraufgaben
Fahren mit dem Simulator
Mit dem Simulator steigen Sie top vorbereitet ins Auto und fühlen sich sicher, wenn es auf die Straße geht. Üben Sie mit unserem Simulator in verschiedenen Sprachen die Gefahrenquellen Nr. 1!
Fahrerlaubnisklasse BE
Mindestalter: 18 Jahre Einschlussklassen: - Vorbesitz: B
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit:
einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Die Ausbildung
Theorie: entfällt
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
3 Fahrstunden Überland 1 Fahrstunden Autobahn 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Prüfung
Theorie: keine theoretische Prüfung
Praxis: 45 Minuten Prüfungszeit Fahrtechnische Vorbereitung Trennen oder Verbinden des Zuges,
Fahren inner- u. außerorts, evtl. Autobahn
Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
Mindestalter: 18 Jahre Einschlussklassen: - Vorbesitz: B
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit:
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg