A bis Mofa

A, A2, A1, AM UND MOFA


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Wir begleiten Sie
von Motorrad zu Motorrad
bei Wind und Wetter!
Die praktische Ausbildung findet vom 01.03. bis 31.10.  statt.
Melden Sie sich gerne jetzt schon für die kommende Saison an und absolvieren Sie während der Wintermonate den theoretischen Teil der Ausbildung.


Fahrerlaubnis A

Mindestalter: 24 Jahre
Einschlussklassen: A1, A2, AM
Vorbesitz:-

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit:
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit:
  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Die Ausbildung

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO

Überland      5 x á 45 min
Autobahn     4 x á 45 min
Beleuchtung 3 x á 45 min

Von A2 nach 2 Jahren Besitz und von A1 müssen keine Sonderfahrten gemacht werden.

Die Prüfung

Theorie:
30 Fragen bei Ersterwerb
max. 10 Fehlerpunkte
(bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
20 Fragen bei Erweiterung max. 6 FP

Praxis:
60 Minuten Prüfungszeit (A1=45 Min.)
40 Minuten bei dem Stufenführerschein
Fahrtechnische Vorbereitung vor
Antritt der Prüfungsfahrt,
inner- und außerorts, evtl. Autobahn,       
 
6 von 9 Grundfahraufgaben


Fahrerlaubnis A2

Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen: A1, AM
Vorbesitz: -

Krafträder mit:
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Die Ausbildung

Theorie:
 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO

Überland      5 x á 45 min
Autobahn     4 x á 45 min
Beleuchtung 3 x á 45 min

Von A1 müssen keine Sonderfahrten gemacht werden.

Die Prüfung

Siehe Fahrerlaubnis A.
Von A2 zu A wird eine praktische Prüfung vorausgesetzt.

Fahrerlaubnis A1

Mindestalter: 16 Jahre
Einschlussklassen: AM

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit:
  •  einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  •  einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  •  einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Die Ausbildung

Theorie:
 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO

Überland         5 x á 45 min
Autobahn        4 x á 45 min
Beleuchtung    3 x á 45 min


Die Prüfung

siehe Fahrerlaubnis A.

Fahrerlaubnis AM

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)
mit:
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  •  maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  •  Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Die Ausbildung

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.


Die Prüfung

Theorie:
siehe A-Klassen

Praxis:
30 Minuten Prüfungszeit,
meist nur innerorts,
Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt,
4 von 7 Grundfahraufgaben

Fahrerlaubnis Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Die Ausbildung

Theorie:
6 Doppelstunden

Praxis:
90 Min. Grundausbildung

Die Prüfung

Theorie:
20 Fragen, max. 7 Fehlerpunkte

Praxis:
entfällt

Wissenswertes:

  •  Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für zwei Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM und L unterliegen der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (AFS) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre
  • Bei Vorbesitz der Klasse A1 (alt 1b) genießen Erwerber der Klasse A und A2 die Bonusregelung zu den Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Beleuchtung
  • Wer die Alt-Führerscheinklasse 1a besitzt, darf nach Umtausch in den Kartenführerschein auch leistungsunbegrenzte Krafträder fahren.
  • Wer die Alt-Führerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, erhält bei Umtausch In den Kartenführerschein auch Klasse A1.
  • Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.

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