Wir begleiten Sie von Motorrad zu Motorrad bei Wind und Wetter! Die praktische Ausbildung findet vom 01.03. bis 31.10. statt. Melden Sie sich gerne jetzt schon für die kommende Saison an und absolvieren Sie während der Wintermonate den theoretischen Teil der Ausbildung.
Fahrerlaubnis A
Mindestalter: 24 Jahre Einschlussklassen: A1, A2, AM Vorbesitz:-
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit:
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit:
einer Leistung von mehr als 15 kW oder
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
einer Leistung von mehr als 15 kW
Die Ausbildung
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Überland 5 x á 45 min Autobahn 4 x á 45 min Beleuchtung 3 x á 45 min
Von A2 nach 2 Jahren Besitz und von A1 müssen keine Sonderfahrten gemacht werden.
Die Prüfung
Theorie: 30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP) 20 Fragen bei Erweiterung max. 6 FP
Praxis: 60 Minuten Prüfungszeit (A1=45 Min.) 40 Minuten bei dem Stufenführerschein Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt, inner- und außerorts, evtl. Autobahn,
6 von 9 Grundfahraufgaben
Fahrerlaubnis A2
Mindestalter: 18 Jahre Einschlussklassen: A1, AM Vorbesitz: -
Krafträder mit:
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
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MT 07
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Die Ausbildung
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Überland 5 x á 45 min Autobahn 4 x á 45 min Beleuchtung 3 x á 45 min
Von A1 müssen keine Sonderfahrten gemacht werden.
Die Prüfung
Siehe Fahrerlaubnis A. Von A2 zu A wird eine praktische Prüfung vorausgesetzt.
Fahrerlaubnis A1
Mindestalter: 16 Jahre Einschlussklassen: AM
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit:
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Die Ausbildung
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Überland 5 x á 45 min Autobahn 4 x á 45 min Beleuchtung 3 x á 45 min
Die Prüfung
siehe Fahrerlaubnis A.
Fahrerlaubnis AM
Mindestalter: 15 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)
mit:
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit:
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit:
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Die Ausbildung
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Die Prüfung
Theorie: siehe A-Klassen
Praxis: 30 Minuten Prüfungszeit, meist nur innerorts, Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt, 4 von 7 Grundfahraufgaben
Fahrerlaubnis Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Die Ausbildung
Theorie: 6 Doppelstunden
Praxis: 90 Min. Grundausbildung
Die Prüfung
Theorie: 20 Fragen, max. 7 Fehlerpunkte
Praxis: entfällt
Wissenswertes:
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für zwei Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM und L unterliegen der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (AFS) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse A1 (alt 1b) genießen Erwerber der Klasse A und A2 die Bonusregelung zu den Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Beleuchtung
Wer die Alt-Führerscheinklasse 1a besitzt, darf nach Umtausch in den Kartenführerschein auch leistungsunbegrenzte Krafträder fahren.
Wer die Alt-Führerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, erhält bei Umtausch In den Kartenführerschein auch Klasse A1.
Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.