Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Die Ausbildung
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Die Prüfung
Theorie: Prüfung am PC Grundstoff Klassenspezifisch Klasse T
Praxis: 60 Minuten Prüfungszeit Abfahrtskontrolle, Verbinden und Trennen, Prüfungsfahrt mit einer Grundfahraufgabe 10 m rückwerts
Fahrerlaubnis L
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.