T und L

T UND L

Fahrerlaubnis T

Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h
              18 Jahre bis 60 km/h
                     Einschlussklassen: L und AM

  • Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Die Ausbildung

 Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO

Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
.


Die Prüfung

Theorie:
Prüfung am PC
Grundstoff
Klassenspezifisch Klasse T


Praxis:
60 Minuten Prüfungszeit
Abfahrtskontrolle, Verbinden und Trennen,
Prüfungsfahrt mit einer Grundfahraufgabe
10 m rückwerts


Fahrerlaubnis L

Mindestalter: 16 Jahre
  • Zugmaschinen die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Bild folgt!

Die Ausbildung

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
keine praktische Ausbildung erforderlich



Die Prüfung

Theorie:
Prüfung am PC
Grundstoff
Klassenspezifisch Klasse L



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