D bis D1E

D, DE, D1 UND D1E

Fahrerlaubnisklasse D

Mindestalter: 21 Jahre
Einschlussklassen: D1
Vorbesitz: B

Kraftfahrzeuge-ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch Anhänger von nicht mehr als 750 kg z.G.**)

Die Ausbildung

Theorie:
bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1

6 Doppelstunden Grundstoff
nur B: 18 Doppelstunden Zusatzstoff
C1: 12 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1
 6 Doppelstunden Grundstoff
 8 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

bei Vorbesitz von Klasse B oder C1

bis 2 Jahre
Überland 22 x á 45 min
Autobahn 14 x á 45 min
Beleuchtung 8 x á 45 min

mehr als 2 Jahre

Überland 12 x á 45 min
Autobahn 8 x á 45 min
Beleuchtung 5 x á 45 min

bei Vorbesitz von Klasse C
bis 2 Jahre

Überland 16 x á 45 min
Autobahn 8 x á 45 min
Beleuchtung 6 x á 45 min

mehr als 2 Jahre
Überland 8 x á 45 min
Autobahn 4 x á 45 min
Beleuchtung 3 x á 45 min

bei Vorbesitz von Klasse D1

Überland 5 x á 45 min
Autobahn 5 x á 45 min
Beleuchtung 5 x á 45 min


Die Prüfung

Theorie:
Prüfung am PC
Grundstoff
Klassenspezifisch Klasse D


Praxis:
75 Minuten Prüfungszeit
Abfahrtkontrollen, Handfertigkeiten,
Prüfungsfahrt inner- und außerorts,
Grundfahraufgaben


Fahrerlaubnisklasse DE

Mindestalter: 21 Jahre
Einschlussklassen: D1E, BE
Vorbesitz: D

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern
über 750 kg z.G.**

Die Ausbildung

Praxis:
Überland 3 x á 45 min
Autobahn 1 x á 45 min
Beleuchtung 1 x á 45 min


Die Prüfung

Theorie:
Prüfung am PC
Grundstoff
Klassenspezifisch Klasse DE


Praxis:
70 Minuten Prüfungszeit
Verbinden und Trennen,
Prüfungsfahrt inner- und außerorts,
Grundfahraufgaben

Fahrerlaubnisklasse D1

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B

Kraftfahrzeuge-ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch Anhänger von nicht mehr als 750 kg z.G.**)

Die Ausbildung

Theorie:
bei Vorbesitz von Klasse B
        6 Doppelstunden Grundstoff
        10 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C
 6 Doppelstunden Grundstoff
 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
bis 2 Jahre

Überland 19 x á 45 min
Autobahn 12 x á 45 min
Beleuchtung 7 x á 45 min

mehr als 2 Jahre
Überland 8 x á 45 min
Autobahn 4 x á 45 min
Beleuchtung 4 x á 45 min

bei Vorbesitz von Klasse C
bis 2 Jahre

Überland 8 x á 45 min
Autobahn 4 x á 45 min
Beleuchtung 4 x á 45 min

mehr als 2 Jahre
Überland 4 x á 45 min
Autobahn 2 x á 45 min
Beleuchtung 2 x á 45 min


Die Prüfung

Theorie:
Prüfung am PC
Grundstoff
Klassenspezifisch Klasse D1


Praxis:
75 Minuten Prüfungszeit
Abfahrkontrollen, Handfertigkeiten,
Prüfungsfahrt inner- und außerorts,
Grundfahraufgaben

Fahrerlaubnisklasse D1E

Mindestalter: 21 Jahre
Einschlussklassen: BE
Vorbesitz: D1

Kraftfahrzeuge der Klasse D1E mit Anhängern über 750 kg z. G.** wobei die Kombination nicht mehr als 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf.

Die Ausbildung

Siehe Klasse DE.


Die Prüfung

Theorie:
keine Prüfung

Praxis:
70 Minuten Prüfungszeit
Verbinden und Trennen,
Prüfungsfahrt inner- und außerorts,
Grundfahraufgaben


Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

  1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“,
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fernbertrieb“ oder
  3. Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter für die Klasse B 17 Jahre sowie für den entsprechenden Zugang zu den Klassen D, D1, DE und D1E 18 Jahre.
Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E vor Erreichen des Mindestalter setzt voraus, dass der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

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